Bahnbrechendes Urteil für Riester-Sparer: Am 08.02.2023 untersagte das Landgericht (LG) Köln eine nachträgliche Reduktion des Rentenfaktors (Az.26 O 12/22).
2006 unterzeichnete der Kläger den Vertrag einer fondgebundenen Renten-Versicherung (Riester-Rente) bei der Allianz. Gemäß allgemeinen Versicherungs-Bedingungen beginnt die Auszahlung der Riester-Beiträge am 01.02.2039. Die Vertragspartner haben weiter vereinbart, dass je 10.000 Euro Sparguthaben eine monatliche Rente von 37,34 € entsteht.
§ 2 des Riester-Vertrags enthält jedoch den fragwürdigen Teil: Demnach ist der Versicherer berechtigt, die lebenslangen Rentenzahlungen nach unten anzupassen, wie es die Gewährleistung der langfristigen Erfüllbarkeit erfordert. 2017 hat sich die Allianz dazu entschieden, den Rentenfaktor aufgrund der Niedrigzinsphase anzupassen. Statt der vereinbarten 37,34 € soll der Kläger lediglich 27,97 € erhalten. Der Riester-Sparer nahm die Senkung des Rentenfaktors nicht hin. Er vertrat die Auffassung, dass die Versicherungs-Bedingungen keinesfalls weiter gehen dürfen als § 163 VVG. Denn diese Klausel beinhaltet, unter welchen Voraussetzungen der Versicherer die Berechtigung hat, die vereinbarte Rente neu zu bestimmen.
Das Gericht urteilte zugunsten der Verbraucher. Der Allianz ist es untersagt, den Rentenfaktor der Riester-Rente zu kürzen, da dieser 2006 vertraglich verankert wurde. Demnach durfte der Versicherte davon ausgehen, den Rentenfaktor in Höhe von 37,34 € zu erhalten. Das Gericht erklärte weiter, dass die Klausel des Versicherungs-Vertrags keinesfalls zum Nachteil des Riester-Sparers ausgelegt werden darf. Damit nahm das LG Köln direkten Bezug zur Argumentation der Allianz. Die Versicherung verlor den Prozess. Des Weiteren sind die Ansprüche des Versicherten auch nicht verjährt.
Lassen Sie keinesfalls zu, dass Ihr Versicherer einseitig den Rentenfaktor Ihrer Riester-Versicherung senkt. Dies hätte nämlich zur Folge, dass Sie im Alter deutlich weniger Rente erhalten als ursprünglich vereinbart. Die Vorgehensweise der Versicherer ist nicht nur äußerst umstritten, viele Gerichte haben sie auch für rechtswidrig erklärt.
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